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Veranstaltungen können über Kulturfonds Energie gefördert werden

Die Energiekrise setzt allen Branchen zu und reißt auch und vor allem bei oft nicht finanzstarken Kulturveranstaltungen Löcher ins Budget. Diese wollen Bund und Länder nun teils mit dem Kulturfonds Energie schließen.

In der Diskussion waren Unterstützungsmaßnahmen für die Kreativindustrie schon länger, im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurde sich nun auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 beantragt werden. Der Kulturbereich erhält in den Jahren 2023 und 2024 bis zu 1 Mrd Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-. Wärme- und Strompreisbremse. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Gefördert werden Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). 

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung – des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.

Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Auf der Website werden auch Lesungen aufgeführt. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind zu finden unter: www.kulturfonds-energie.de.

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