Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) steht jetzt auch denjenigen offen, die neben einer Festanstellung oder einer anderen freiberuflichen Tätigkeit selbstständig lektorieren, redigieren oder korrigieren.
Bislang war eine Festanstellung als Lektorin, Korrektorin oder Redakteurin – egal in welchem Umfang – oder eine nur nebenberufliche freie Tätigkeit mit der Mitgliedschaft im VFLL nicht vereinbar.
Mit den geänderten Beitrittsbedingungen will der VFLL seinem Anspruch gerecht werden, der Berufsverband für alle zu sein, die professionell freiberuflich lektorieren. „Wir legen den Fokus auf Qualität. Alle aus unserem Berufsfeld, die die Ziele und Werte unseres Verbandes teilen, haben jetzt die Möglichkeit, den kollegialen Austausch in unseren Netzwerken zu nutzen und von unseren Serviceleistungen zu profitieren“, sagt VFLL-Vorsitzende Dr. Inga Meincke. „Unsere Mitglieder lektorieren, schreiben, übersetzen, unterrichten, erziehen Kinder, pflegen Angehörige, engagieren sich in Ehrenämtern und vieles mehr. Verschiedene Tätigkeiten nebeneinander und häufige berufliche Wechsel sind mittlerweile mehr Standard als Ausnahme. Dem tragen wir Rechnung – als ein Berufsverband für alle, die freiberuflich an der Qualität von Texten arbeiten. Und wir freuen uns auf neue Mitglieder aus vielfältigen beruflichen Zusammenhängen, die den Verband mit ihrer Erfahrung bereichern und noch lebendiger machen.“
Die Öffnung des Berufsverbands hatten seine Mitglieder bereits im vergangenen Herbst beschlossen. Sie ist nun mit der Eintragung der Satzungsänderungen ins Vereinsregister wirksam geworden.
Im Zuge der Satzungsänderung wurde auch das Aufnahmeverfahren vereinfacht und an die veränderte berufliche Wirklichkeit von Lektorinnen und Lektoren angepasst. Wer VFLL-Mitglied werden will, hat nun mehr Möglichkeiten, seine fachliche Eignung zu belegen – etwa durch die Teilnahme an berufsvorbereitenden Kursen wie dem VFLL-Seminar „Fit fürs Freie Lektorat“ oder der Seminarreihe „Freies Lektorat“ der Akademie der Deutschen Medien.
Neu ist außerdem die Regelung, dass sich der Mitgliedsbeitrag im Jahr des Eintritts nach der Zahl der verbleibenden Monate bis zum Jahresende berechnet. Wer beispielsweise im August dem VFLL beitritt, zahlt nur noch vier Zwölftel des regulären Jahresbeitrags, momentan also 65 Euro statt 195 Euro.
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