In Zukunft reicht der Blick ins Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB), um Buchhändler über den verbindlichen Preis im Sinne des Preisbindungsgesetzes zu informieren. Eine entsprechende Änderung in der Verkehrsordnung wurde nun vom Bundeskartellamt genehmigt.
Bisher fungierte das Verzeichnis nur für die Titel jener Verlage als Referenzdatenbank, die eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Dies betraf rund 76% aller im VlB verzeichneten preisgebundenen Bücher.
Als „Durchbruch für die Branche und ein wichtiges Signal“ feiert MVB-Geschäftsführer Ronald Schild die Entscheidung in einer entsprechenden Pressemitteilung. Auch das Branchenparlament hatte im April empfohlen, das VLB als eine für alle Branchenteilnehmer verbindliche Referenzdatenbank für Buchpreise zu etablieren (hier mehr). Hintergrund war die teilweise Verbreitung uneinheitlicher und falscher Preise im Markt.
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