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Verfassungsrichter weisen Beschwerde gegen Vogel-Urteil ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von C.H. Beck gegen das Vogel-Urteil abgelehnt. Die Beschwerdeführerin habe „nicht substantiiert vorgetragen”, durch das Urteil u.a. in ihren Grundrechten auf Eigentum und ein faires Verfahren verletzt worden zu sein.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2016. Der BGH hatte damals in letzter Instanz die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gekippt. Im Revisionsverfahren zwischen dem Wissenschaftsautor Martin Vogel und der VG Wort entschieden die Richter, dass die Verwertungsgesellschaft nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%) ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen. Der Verlag C.H. Beck, bei dem Martin Vogel veröffentlichte und der als Streithelfer am Verfahren beteiligt war, legte daraufhin in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, die vom Börsenverein unterstützt wurde.

Infolge des Vogel-Urteils mussten u.a. die Verlage die seit 2012 zu Unrecht erhaltenen Ausschüttungen an die VG Wort zurückzahlen. Diese Gelder wurden Ende 2017 an die Urheber ausgezahlt.

Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter ist das Urteil des BGH nun unanfechtbar. Der Börsenverein warnt in einer Stellungnahme vor einem „Zerfall gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen”, sollten die Verlage nicht kurzfristig eine gesetzliche Klarstellung bekommen, dass ihnen eine Beteiligung an den Ausschüttungen zusteht. Die zurzeit in Deutschland geltende Übergangsregelung löse das Problem nicht.

„Langfristig wird Verlagen nichts übrig bleiben, als an anderen Stellen zu sparen, etwa an der Programmvielfalt oder den Autorenhonoraren. Das kann niemand wollen. Die bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen leidet schon jetzt massiv unter dem BGH-Urteil. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort haben auf Basis dieser Rechtsprechung keine Zukunft“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Er sieht jetzt die Politik gefordert: „Mehr denn je sind die Verlage jetzt darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber sich um eine eindeutige nationale Regelung bemüht. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesichert, sich für eine schnelle gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen. Wir fordern sie auf, den Druck in Brüssel zu erhöhen und zugleich im nationalen Recht tätig zu werden“, sagt er.

 

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