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Verlage nehmen Politik in die Pflicht

Die Publikumsverlage haben auf ihrer Jahrestagung in München einstimmig eine Resolution an die Bundesregierung verabschiedet, um die Beteiligung der Verlage an den Verwertungserlösen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort sicherzustellen. Im November 2015 hatte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Verlage geschockt: Das Gericht befand im Reprobel-Urteil, dass Verlage nicht pauschal an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden dürfen.

Die Münchener Erklärung im Wortlaut:

„Ein modernes Urheberrecht schützt die Interessen der Autoren und ihrer Verlage gleichermaßen. Ohne schlagkräftige Verwertungsgesellschaften, in denen Schöpfer und Verlage gleichberechtigte Akteure sind, ist das nicht vorstellbar. Die deutschen Publikumsverlage sind deshalb in großer Besorgnis über die aktuelle Entwicklung im nationalen und europäischen Urheberrecht.
Wir fordern von der Bundesregierung ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal,  das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten. Das soll nicht nur ein Zeichen noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ausschüttungspraxis der VG Wort im März dieses Jahres sein, sondern auch darauf hinwirken, dass Verlage im europäischen Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt und geschützt werden.
Wir sind existenziell darauf angewiesen, dass es ein starkes, durchsetzbares Urheberrecht für Schöpfer und Verleger literarischer und sachbezogener Werke gleichermaßen gibt. Nur damit kann die einmalige kulturelle Vielfalt unserer literarischen Landschaft gewährleistet werden.“

Die Hoffnung, dass die Rückzahlung der Verlagsausschüttung für die vergangenen Jahre abgewehrt werden kann, ist klein. Immerhin: Am 10. März nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zum Verteilungsplan der VG Wort wieder auf.

Der BGH hatte das Verfahren im Dezember 2014 ausgesetzt, um das Urteil des EuGH im „Reprobel-Verfahren“abzuwarten ? das schließlich am 12. November 2015 gefällt wurde und hohe Wellen schlug. Nun blicken die Verlage gespannt auf das Urteil des BGH. In dem Revisionsverfahren geht es um den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 17. Oktober 2013. Das Oberlandesgericht gab damals der Klage des Autors Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort statt. Der Wissenschaftsautor hatte sich mit seiner Klage dagegen gewandt, dass die VG Wort die Verleger und Urheberorganisationen an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil an diesen Einnahmen verringert. Das OLG München hatte der Klage von Vogel weitgehend stattgegeben. 

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