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Verlage und Übersetzer vereinbaren Vergütungsregeln

Nach sechsjährigen Auseinandersetzungen haben sich die Bundessparte Übersetzer in der Gewerkschaft ver.di / VdÜ und namhafte deutsche Publikumsverlage auf eine Vergütungsregel für literarische Übersetzungen verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung von Gewerkschaft und Börsenverein heißt es: „Über das Verhandlungsergebnis wird eine Mitgliederversammlung der Übersetzer am 20.9. ihr Votum abgeben, bevor die Vergütungsregel in Kraft treten kann.

Der jetzt vorliegenden Verhandlungslösung gehen mehrjährige Verhandlungen zwischen den Parteien sowie zahlreiche Gerichtsprozesse zwischen Übersetzern und Verlagen voraus. Die Regelung basiert auf einem
Vorschlag von Ministerialdirigent a.D. Dr. Elmar Hucko, der zwischen den Parteien als Mediator vermittelt hat.

Im Kern besteht die Vergütungsregel aus einer Umsatzbeteiligung für alle Übersetzer von belletristischen Werken und Sachbüchern ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren sowie weiteren Erlösbeteiligungen an Taschenbuch-, Hörbuch- und elektronischen Ausgaben; zusätzlich gibt es eine
Beteiligung an sämtlichen Lizenzerlösen. Nach dieser Vergütungsregel erhält eine weitaus höhere Zahl von Übersetzerinnen und Übersetzern zusätzlich zur Grundvergütung Beteiligungen als nach den bislang ergangenen Gerichtsurteilen. Die Mehrkosten werden zum Teil durch niedrigere Beteiligungshöhen für Bestseller kompensiert; die verbleibenden Kosten müssen von den Verlagen getragen werden.

Die Honorarkommission der Übersetzer empfiehlt der am 20. September stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung Zustimmung. Die im Folgenden genannten Verlage haben sich anlässlich der gerade stattfindenden Buchhändlertage in Berlin der neuen Regel angeschlossen:

Aufbau Verlagsgruppe
arsEdition
Berlin University Press
Berlin Verlag
Campus Verlag
Carlsen Verlag
Ch. Links Verlag
Coppenrath Verlag
Deutscher Taschenbuchverlag
Eichborn
Frankfurter Verlagsanstalt
Georg Thieme Verlag
Hoffmann und Campe Verlag
Kiepenheuer und Witsch
Patmos Verlagshaus
Piper Verlag
S. Fischer Verlag
Thienemann Verlag
Ullstein Buchverlage
Verlag Antje Kunstmann
Verlagsgruppe Oetinger
Verlagsgruppe Random House

Der Entwurf „Gemeinsame Vergütungsregeln“ kann hier abgerufen werden.“

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