buchreport

Verleger protestieren gegen Rückrufsrecht

Der Plan der Bundesregierung, im Urhebervertragsrecht ein Rückrufsrecht für Autoren einzuführen, bringt Verleger auf die Palme. Jetzt meldet sich die Kurt Wolff Stiftung als Vertreterin der unabhängigen Verlage mit einer deutlichen Stellungnahme zu Wort: Das geplante Rückrufsrecht führe zu „Turbokapitalismus pur“ und erweise „den Kreativen einen Bärendienst“.

Hintergrund: Seit Tagen kursiert ein Entwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts aus dem Justizministerium im Netz. Darin ist u.a. vorgesehen, dass Urheber ein vergebenes Nutzungsrecht nach 5 Jahren „zurückrufen“ können, wenn ein anderer Verwerter die weitere Nutzung übernimmt (§ 40?a UrhG-Entwurf). Der bisherige Verwerter soll den Rückruf abwenden können, wenn er die Nutzung zu den Konditionen des neuen Verwerters fortführt (§ 40?b).

Urheberrechtsexperten fürchten, dass diese Regelung kleine und unabhängige Verlage hart trifft. Bei kleineren Verlagen spielten oft nur die Bücher weniger Autoren Gewinne ein, argumentiert etwa der Urheberrechtler Konstantin Wegner von der Münchner Medienrechtskanzlei SKW Schwarz. Durch die Rückrufoption könnten kapitalstarke Konkurrenten wie Amazon solche Autoren bequem abwerben und damit kleine Verlage gezielt aus dem Markt drängen.  

Das fürchten auch die in der Kurt Wolff Stiftung engagierten Verlage. Das Rückrufsrecht bedeute für sie vor allem, „dass ihnen nach fünf Jahren Autoren bzw. Übersetzungen herausgekauft werden können, die sie entdeckt, deren Texte sie lektoriert und so in eine druckfähige Fassung gebracht haben und für die sie jedes Risiko eingegangen sind“.

Die Verlage greifen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) direkt an: „Herr Maas möchte also die absurden, allein vom großen Geld diktierten Zustände, die z.B. im Fußballgeschäft in der Form des modernen Sklavenhandels  mit Spielern schon bestehen, auf den Kulturbereich übertragen. Das ist Turbokapitalismus pur, serviert von einem sozialdemokratischen Justizminister, herzlichen Dank!“

Auch den Urhebern erweise der Entwurf „einen Bärendienst: unter diesen Umständen kann es sich nämlich ein kleinerer Verlag gar nicht mehr leisten, junge ,Kreative‘, d.h. unbekannte Autorinnen und Autoren, einer kulturell interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Insofern bedeutet dieser Entwurf nicht nur eine Bedrohung der kleineren Verlage, sondern auch eine Bedrohung unserer kulturellen und literarischen Vielfalt.

Kommentare

3 Kommentare zu "Verleger protestieren gegen Rückrufsrecht"

  1. Selten ist eine geifernde Reaktion eine solch eindeutige Aussage gewesen, wie nötig dieses Rückrufsrecht ist.

  2. Dass Urheber ihre Rechte nach 5 Jahren zurückrufen können, ist ja okay. Aber wieso der Zusatz „wenn ein anderer Verwerter die weitere Nutzung übernimmt“? Wieso ist der Rückruf an Bedingungen gebunden? Natürlich sollte jeder Urheber nach 5 Jahren die Rechte zurückrufen können. Dazu muss das Werk doch nicht an einen anderen Verlag gehen – eine Zweitverwertung, die im Übrigen in der heutigen Buchwelt kaum noch stattfindet und an der Realität vorbeigeht. Und was heißt denn ein „anderer“ Verwerter? Kann dieser Verwerter z.B. auch ein Verlag sein, den der Autor selbst gründet? Rein juristisch gesehen, wäre das dann in der Tat ein „anderer“ Verwerter, weil es sich um eine andere juristische Person (einen Gewerbebetrieb) handelt.
    Ansonsten kann ich mich hier meinem Vorredner simsonsorel nur anschließen: Die Verlage sollten ihr Verhältnis zu den Autoren verbessern. Extrem viele Autoren sind mit ihrem Verlag unzufrieden, worüber die Selfpublisherbibel.de vor kurzem eine Statistik veröffentlicht hat. Die Autorenbetreuung ist in den Verlagen auf dem Nullpunkt angekommen – betreut werden Autoren von ihren Agenturen, wenn sie denn welche haben, aber nicht mehr von ihren Verlagen.

  3. Viel Aufregung um Nichts: Wenn ein Buch nach fünf Jahren kaum Gewinne abgeworfen hat, wird vermutlich auch keiner kommen und sich diese Rechte sichern wollen. Wenn das Buch erfolgreich ist, wird es nach fünf Jahren den Markt schon abgegrast haben und die Verkäufe gehen wieder in den Keller.
    Reden wir also von den Büchern, die dazwischen liegen? Von den Büchern, die keine Megaseller sind, aber sich zumindest stetig ein bisschen verkaufen? Also, Bücher, die nur etwas Gewinn abwerfen?
    Fünf Jahre sind eine lange Zeit in der heutigen digitalen Welt. Viele Geschäftsmodelle sind in dieser Zeit schon wieder vom Markt verschwunden. Und wir machen uns Gedanken darüber, dass nach fünf Jahren die Rechte vom Urheber zurückgefordert werden können?
    Ja, ja, es lebe der Long-Tail! Oder anders ausgedrückt die Backlist.

    Vielleicht sollten Verlage lieber ihr schlechtes Verhältnis zu den Autoren verbessern, dann laufen sie auch nicht davon. Knebelverträge und Gesetze, die nur den Verlagen helfen, sind keine Antwort auf die Krise.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen