Der Gesetzesentwurf zu den Verwertungsgesellschaften setzt die EU-Richtlinie 2014/26/EU „über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerten für die Online-Nutzung im Binnenmarkt“ um. Das neue Verwertungsgesellschaftsgesetz wird das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablösen.
- Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt. Gegebenenfalls soll die Regierung dazu Vorschläge vorlegen.
- Zugleich soll die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können.
Die VG Wort begrüßt in einer Stellungnahme das neue Verwertungsgsgesellschaftengesetz „im Grundsatz“, kritisiert aber zugleich „die Vielzahl von neuen Verpflichtungen“, die den Verwaltungsaufwand zu „Lasten der Ausschüttungen deutlich erhöhen werden“. Die zentrale Frage der Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen werde durch das Verwertungsgesellschaftengesetz nicht geregelt. Um so mehr werde jetzt die Entschließung zur Regelung der Verlegerbeteiligung begrüßt.
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