Gespräch zwischen BDZV, VDZ und Bundesverband Presse-Grosso mit Vertretern des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Grosso-System / Grundlage für die Zusammenarbeit
Berlin 25.03.2009 Die zwischen dem BDZV, dem VDZ und dem Bundesverband Presse-Grosso im Jahre 2004 vereinbarte Gemeinsame Erklärung mit dem Bekenntnis zu Grundsätzen des Presse-Grosso-Systems bleibt uneingeschränkt Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen und den Presse-Grossisten. Die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung kamen am 23. März auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu einem Gespräch zusammen, das der Evaluation und Aussprache über aktuelle Herausforderungen des Grosso-Vertriebssystems diente.
Seitens des Ministeriums wurde die Zusammenkunft mit der Absicht des Gesetzgebers und der Bundesregierung begründet, die Voraussetzungen für Pressefreiheit und Pressevielfalt zu erhalten. Aktueller Anlass des Gesprächs waren Irritationen zwischen der Verlagsseite und dem Presse-Grosso in den vergangenen Wochen. Die in den letzten Tagen weitgehend abgeschlossenen Verhandlungen über neue Grosso-Handelsspannen sowie die Umstände von Kündigungen dreier Grosso-Unternehmen durch ein Verlagshaus hatten die Befürchtungen entstehen lassen, dass Teile der Gemeinsamen Erklärung und somit des Grundkonsens zum Grosso-System zur Disposition stehen. Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geht es um eine vermittelnde Rolle. Die Bundesregierung sieht sich demnach als Moderator und präferiert den konsensualen Ausgleich zwischen den handelnden Parteien an Stelle von regulativen Maßnahmen.
Die Gemeinsame Erklärung aus dem Jahre 2004 wurde seitens des Beauftragten für Kultur und Medien als eine gute Grundlage für den Konsens zwischen Verlagen und den Presse-Grossisten bezeichnet, um das Pressevertriebssystem mit seinen spezifischen Grundsätzen zu erhalten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin auf eine Einhaltung dieser Erklärung achten.
Die Geschäftsführer des BDZV und des VDZ, Jörg Laskoswski und Wolfgang Fürstner, erklärten, dass die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage trotz Meinungsverschiedenheiten in Einzelfällen weiterhin uneingeschränkt zur Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahre 2004 stünden. Was die monierten Kündigungen der norddeutschen Grossounternehmen betrifft, führte Wolfgang Fürstner aus, dass diese derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren seien und deshalb nicht im Detail erörtert wurden. Im übrigen seien Grossisten auch nach dem Wortlaut der Gemeinsamen Erklärung unter den dort genannten Vorraussetzungen kündbar. BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski stellte darüber hinaus fest, dass man derzeit viel größere Gefahren für das Verlagsgeschäft durch regulatorische Initiativen aus Brüssel und Berlin wie etwa die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes oder weitreichender Werbeverbote sehe.
Grundsätzlich sieht das Presse-Grosso in der privatwirtschaftlichen Regelung auch künftig die übergeordnete Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Pressehandel zur Sicherung der Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit, so Grosso-Präsident Werner Schiessl in seinem Statement. Die Gemeinsame Erklärung habe sich in der Vertriebspraxis bewährt. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung beinhalten die Essentialia des Grosso-Systems: Dazu gehören das Neutralitätsgebot, das Dispositionsrecht, das Remissionsrecht, die Preisbindung und die Verwendungsbindung. Das Alleinauslieferungsrecht der Grossisten in ihrem Gebiet werde von den Verlagen weiterhin als die wirtschaftlich effizienteste Konsequenz aus den Grundprinzipien des Grosso-Systems gesehen.
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