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Vertragen statt Klagen

Für die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage rückt das Thema „Snippets“ auf die Tagesordnung: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, dass kommerzielle Anbieter von Internetseiten, die automatisiert solche kleinen Textschnipsel übernehmen, dafür in Zukunft eine Abgabe zahlen sollen. Zu deren Verwaltung soll eine neue Verwertungsgesellschaft „VG Snippet“ gegründet werden, erklärte die Ministerin in einem Interview mit DRadio Wissen.

Für Buch- und Fachinformationsverlage hat das Thema, das vor einem Jahr noch Gemüter erregte, an Brisanz verloren – zumindest in Deutschland. Anders als in Frankreich, wo gerade wieder die Verlagsgruppen Albin Michel, Flammarion und Gallimard gegen Google zu Felde ziehen, gibt es hierzulande kein Grundsatzurteil zu der Frage, ob die kleinen Textschnipsel unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Der Börsenverein hatte 2005 einen Musterprozess in die Wege geleitet, die Klage aber wieder zurückgezogen: Das Landgericht Hamburg ließ damals durchblicken, dass es die Kleinstausschnitte nicht für urheberrechtlich geschützt hielt (hier mehr).

Im vergangenen Jahr hatte C.H. Beck einen juristischen Vorstoß gegen die ungenehmigte Veröffentlichung von Textauszügen in der Google Buchsuche geprüft. Aber auch bei der Münchner Verlagsgruppe ist der Gang zum Gericht kein Thema mehr. Grund ist ein Entgegenkommen des Internetriesen: Im Rahmen seines Partnerprogramms und der Vermarktung von E-Books setzt Google mittlerweile auf vertragliche Lösungen, bei denen die Entscheidung über die Verwendung von „Snippets“ bei den Verlagen liegt.

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