Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte es zuletzt wieder gefordert: 2G im Einzelhandel müsse abgeschafft werden.
Zumindest in Baden-Württemberg erhielt dieser Vorstoß an anderer Stelle Zustimmung. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Dienstag entschieden, dass die 2G-Regelung aufgehoben werden müsse. Im Land gilt damit wieder die bisherige 3G-Regelung, also auch im Buchhandel, wie der Börsenverein mitteilt. Damit genügt neben dem bisherigen Status „geimpft oder genesen“ auch wieder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Das Urteil ist aber nicht ohne Weiteres übertragbar. Das Gericht hatte das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig beurteilt. Damit ist die 2G-Regelung nicht grundsätzlich unverhältnismäßig, lediglich die Umsetzung. Das Land hatte das bisherige Stufensystem aus Basis, – Warn – sowie Alarmstufen I und II beibehalten und die zugrundeliegenden Werte nicht angepasst.
Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht.
Es gibt noch eine weitere Einschränkung, wie auch der Börsenvereins-Landesverband erklärt. Ministerpräsident Kretschmann habe bereits am Dienstagvormittag angekündigt, die geltenden Regelungen nicht lockern zu wollen. Es sei also zu erwarten, dass die Landesregierung die Coronaverordnung nachbessere und dass es noch vor Ende der Woche erneut eine Regelung zu 2G im Einzelhandel geben werde.
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