Die EU-Urheberrechtsreform sorgte für hitzige Diskussionen, aber am Ende wurde die Richtlinie am 15. April abschließend verabschiedet. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort wollen jetzt ausloten, wo sie künftig aktiv sein können.
Die VG Wort verwaltet urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 240.000 Autoren und 8.000 Verlage in Deutschland. In der neuen Urheberrechtsrichtlinie identifiziert sie diese für sie relevanten Bereiche:
- Plattformregulierung: Der umstrittenste Punkt der Richtlinie, Artikel 17, betrifft die Nutzung von Online-Plattformen (ehemals Artikel 13). Ziel sei nicht der von Kritikern befürchtete Einsatz von Upload-Filtern, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, neue Lizenzmöglichkeiten zu schaffen, so die VG Wort in einer aktuellen Information. „Vor dem Hintergrund der Vielzahl betroffener Rechtsinhaber bieten sich hier kollektive Lizenzierungsmechanismen an.” Die Verwertungsgesellschaft werde deshalb prüfen, inwieweit sie hier für Urheber und Verlage tätig werden kann. Helfen bei der Umsetzung könnte auch Artikel 12 der neuen Richtlinie, der sich mit erweiterten kollektiven Lizenzen befasst.
- Vergriffene Werke: Ein weiterer relevanter Bereich ist der Umgang mit vergriffenen Werken (Artikel 8). Die VG Wort vergibt bereits jetzt Lizenzen für die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung vergriffener Bücher in Bibliotheken. Die neue Richtlinie sorge dafür, dass dieser Lizenzierungsbereich in Zukunft weiter ausgebaut werden könne.
- Leistungsschutzrecht: Auch beim viel diskutierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 15) wird geprüft, inwiefern kollektive Vergütungsmodelle für die Online-Nutzung von Presseerzeuginssen durch Internetanbieter möglich sind.
Die im Urheberrechtspaket ebenfalls enthaltene Regelung zur Verlegerbeteiligung legt dagegen den Grundstein, dass die VG Wort zu ihrem alten Ausschüttungs-System zurückkehren kann, bei dem die Verlage automatisch und pauschal an den Ausschüttungen beteiligt werden. Diese jahrzehntelange Praxis war 2016 in Anlehnung an die europäische Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gekippt worden („Vogel-Urteil”).
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits mehrfach ihre Zustimmung für ein Gesetz zur rechtssicheren Rückkehr zur Verlegerbeteiligung signalisiert – wenn dafür die europäische Grundlage geschaffen werde. Die EU-Staaten haben nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen.
Vergleichsofferte an Google
Die VG Media, die TV- und Radiosender sowie Presseverlage in Deutschland vertritt, ist indes bereits vorgeprescht und fordert von Google rückwirkend 1,24 Mrd Euro für die Verwertung von journalistischen Verlagserzeugnissen in Services wie Google-News. Hintergrund ist ein noch offener Rechtsstreit von 2016, den die Verwertungsgesellschaft auf Basis der seit 2013 geltenden deutschen Regelungen zum Presse-Leistungsschutzrecht angestrengt hatte. Für die Zukunft fordert sie von Google entsprechende Lizenzvereinbarungen.
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