Der Autorenverbund VG Info, der aus Urheberperspektive über Neuigkeiten zu Verwertungsgesellschaften, Gesetzgebung und Rechtssprechung informiert, vermeldet zwei neue Klagen gegen die VG Wort aus Urheberkreisen. Gegenstand der beim Amtsgericht München eingereichten Klagen ist die Rückabwicklung der rechtswidrigen Ausschüttungen an Verlage aus den Jahren 2012 bis 2015.
Ein Übersetzer klagt demnach gegen das „Verzichtsmodell“, mit dem Autoren zugunsten von Verlagen auf Nachzahlungen verzichten können. In der Begründung heißt es: „Das Verzichtsmodell könnte im Übrigen nicht zu dem von der Beklagten angestrebten Ziel führen. Denn der Verzicht eines Berechtigten auf die ihm nach dem Verteilungsplan zustehenden Nachzahlungen bewirkt nur, dass sein Vergütungsanteil der allen Berechtigten zustehenden Verteilungssumme wieder zugeführt werden muss. Eine Verrechnung der einem Verzicht zugrundeliegenden Nachausschüttung mit Rückforderungsansprüchen der Beklagten gegen die zu Unrecht von ihr bedachten Verleger ist unzulässig.“
Die zweite Klage richtet sich gegen die Rückstellungen, die die VG Wort für Zahlungsausfälle der Verlage gebildet hat: „Im vorliegenden Rechtsstreit geht es darum, dass die Beklagte als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft in den vergangenen Jahren mehr als 109 Mio Euro nicht an die berechtigten Autoren ausgeschüttet, sondern einbehalten hat, um das Prozessrisiko abzudecken, das der Rechtsstreit Vogel ./. VG Wort für sie mit sich gebracht hat. Dazu war sie nicht befugt“, heißt es in der Schrift. Kläger ist in diesem Fall ein Wissenschaftsautor.
VG Info nimmt die beiden Klagen zum Anlass, die Kommunikationspolitik der VG Wort zu bemängeln: „Obwohl die Frist für die Verzichtserklärungen bereits Ende Februar abgelaufen ist, hat die VG Wort ihre Mitglieder bislang weder darüber informiert, wie viel Geld sie den Verlagen erlassen will, noch wie hoch die Zahlungsausfälle bei den Verlagen sind.“
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