Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird voraussichtlich Ende Juli neue Rückforderungsschreiben an Verlage schicken, die am Verzichtsverfahren teilgenommen haben. Insgesamt sind rund 26.000 Verzichtserklärungen von Urhebern bei der VG Wort eingegangen. Ihr Anteil wird den betroffenen Verlagen zugeordnet und mithilfe einer neuen Berechnungssoftware bewertet. Das Zahlungsziel wird bei 30 Tagen liegen.
Bei der Mitgliederversammlung der VG Wort im vergangenen Mai wurde bekannt, dass 26.079 Autoren auf Nachausschüttungen von Geldern verzichtet haben, um ihre Verlage nach einer BGH-Entscheidung im April 2016 vor Rückforderungen zu bewahren. In den Augen von Börsenvereins-Chef Alexander Skipis war dies „ein starkes Zeichen der Solidarität“. Die Zahl sei beachtlich, zumal geschätzt nur etwa jeder siebte wahrnehmungsberechtigte Verlag Verzichtserklärungen bei seinen Autoren eingeholt habe. Trotz des Verzichts vieler Autoren werden die Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015 nach Einschätzung des Verbands teilweise hoch sein – eine große Zahl von Verlagen sei aufgrund des Ausbleibens der verlässlichen VG Wort-Einnahmen und den bestehenden Rückforderungen in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Aktuell nimmt die VG Wort die Ausschüttungen für das Jahr 2016 wie geplant auf der Grundlage eines Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplans vor:
- Die Autoren werden zunächst eine Abschlagszahlung erhalten.
- Danach können sie bis zum 30. September 2017 entscheiden, ob ihr jeweiliger Verlag beteiligt werden soll und ggf. eine entsprechende Zustimmung gegenüber der VG WORT erklären.
- Erfolgt keine Zustimmungserklärung, erhält der Autor anschließend noch den einbehaltenen Anteil.
- Stimmt der Autor der Verlegerbeteiligung zu, erhält der Verlag seinen Anteil auf der Grundlage der im Verteilungsplan festgelegten Quoten.
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