Später Appell an die Politik: Die VG-Wort sieht beim geplanten Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) erheblichen Änderungsbedarf. Im Bundestag stehen jetzt die abschließenden Beratungen zu dem Regierungsentwurf an. Ob der umstrittene Entwurf tatsächlich beschlossen wird, ist offen.
In ihrem Aufruf an die Politik (hier im Wortlaut) hebt die VG Wort zwei Punkte hervor. Gefordert wird die Abkehr vom Ausschluss der nutzungsbezogenen Abrechnung. Problematisch sei auch, dass „die Betreibervergütung, die von bestimmten Einrichtungen (bspw. Schulen, Hochschulen, Bibliotheken, Copyshops) zu zahlen ist, aufgrund des veralteten Wortlauts der Vorschrift lediglich Vervielfältigungen auf Papier, nicht aber digitale Abspeicherungen erfasst“. Dazu weiter: „Da durch den Gesetzentwurf digitale Abspeicherungen in ganz erheblichen Umfang erlaubt werden, insbesondere im Zusammenhang mit Terminalnutzungen in Bibliotheken, sollte die gesetzliche Regelung dringend geändert und technologie-neutral gefasst werden.“
Das geplante Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz war ein zentrales Thema auf den Buchtagen in Berlin. Von Bundesjustizminister Heiko Maas wurde es während der Hauptversammlung des Börsenvereins verteidigt, von den Verlegern musste sich der Politiker harsche Kritik anhören, die er aber abtropfen ließ. Ob und mit welchen Änderungen das neue Gesetz in den letzten Tagen vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird, bleibt offen (hier mehr). Zuletzt kam innerhalb der Großen Koalition aus der CDU/CSU-Fraktion Kritik.
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