Ab sofort können Verlage, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) abgeschlossen haben, die Werkmeldungen für die Teilnahme an den neuen Ausschüttungen auch über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) des Technologie- und Informationsanbieters MVB vornehmen. Die pauschale Verlagsbeteiligung ist wieder möglich, nachdem im vergangenen Jahr das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ in Kraft getreten ist. Die VG-WORT-Meldung umfasst die Angabe von Nutzungsrechten und die Abgabe einer Freistellungserklärung. Dafür stellt MVB den Verlagen Excel-Listen aller relevanten Titel zur Verfügung, die sie im VLB gelistet haben – archivierte Titel inklusive. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Datenübermittlung inklusive Erklärvideo gibt es unter: www.vlb.de/vgwort.
Für eine Teilnahme an der Ausschüttung im Herbst dieses Jahres muss die VG-WORT-Meldung bis spätestens 30. April 2022 erfolgt sein.
„Mit der kurzfristig umgesetzten Möglichkeit zur VG-WORT-Meldung über das VLB bauen wir unser Service-Angebot weiter aus. Durch die Anbindung an unsere Metadatenbank können wir eine redundante Datenpflege auf Seiten der Verlage verhindern, da sie nur die erforderlichen Zusatzinformationen in einem pragmatischen Prozess an zentraler Stelle ergänzen müssen. Wir stellen dann die standardisierte Übergabe an die VG WORT sicher“, sagt Monica Wellmann, Leiterin Marketing & Vertrieb des Geschäftsbereichs Digital bei MVB.
Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein, ergänzt: „Über die neuen Werkmeldungen im VLB erleichtert MVB den Verlagen die wichtige Teilhabe an der Wiedereinführung einer eigenständigen Verlagsbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Die Möglichkeit zur schnellen und effizienten Wahrnehmung ihrer Rechte trägt dazu bei, die Vielfalt unseres Buchmarkts aufrechtzuerhalten.“
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