Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat alle Unternehmen aufgeschreckt und das Thema Datenschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Beim E-Mail-Marketing der Händler gibt es aber offenbar noch erheblichen Nachholbedarf. Das zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Absolit unter 449 Händlern.
„Rechtskonformes E-Mail-Marketing stellt für viele Händler scheinbar eine unüberwindbare Hürde dar“, kritisieren die Studienautoren. Details:
- Viele Händler missachteten die Kennzeichnungspflicht: Ein vollständiges Impressum in der Bestätigungs-E-Mail und in der Willkommens-E-Mail würde bei rund 40% der untersuchten Händler fehlen. Bei den Newslettern liegt der Wert mit 59% etwas höher.
- 17% verlangen nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der Newsletter-Bestellung und verstoßen damit gegen die DSGVO. Viele Unternehmen klärten auch nicht darüber auf, ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt würden.
„Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und sind sich der Tragweite der neuen Datenschutz-Grundverordnung anscheinend nicht bewusst“, bemängelt Studienautor Torsten Schwarz.
Auch die automatisierte Kundenansprache könne deutlich verbessert werden:
- Zwar schaffen 73% durch obligatorische Geburtstagsmails oder saisonabhängige Angebote Touchpoints mit den Empfängern, jedoch scheitert es oftmals schon an den Basics: Rund 30% der Händler heißen Neu-Abonnenten nicht willkommen und melden sich erst wieder anlässlich des nächsten regulären Newsletters.
- Fraglich sei auch, wieso 23% der Unternehmen bei der Anmeldung Daten sammeln, diese aber nicht für die Personalisierung des Newsletters verwenden.
Positiv sei aber zu vermerken, dass die meisten Händler auf professionelle Versender und eine nutzergerechte Gestaltung setzen würden:
- 82% der untersuchten Unternehmen versenden über CSA-zertifizierte E-Mail- Service-Provider
- 86% schützen die Datenübertragung ihrer Anmeldeformulare durch eine SSL-Verschlüsselung.
- 64% gestalten die Newsletter-Anmeldung kreativ und auffällig.
- Komplizierte oder unnötig lange Anmeldevorgänge gibt es nur bei 6%.
- 83% der Newsletter lassen sich bequem über das Smartphone lesen.
- Weitere 63% können sogar auf der Smartwatch abgerufen werden.
Was Buchhändler, Verlage und Dienstleister über Datenschutzgrundverordnung wissen müssen und wie sie die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen umsetzen können, erklären zwei Webinar-Videos zum Thema.
Inhalte:
- Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
- Wie wirkt sich die DSGVO auf das Marketing aus?
- Erarbeitung und Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses
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