Wenige Tage, nachdem der Verband der Literaturübersetzer seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass die Vergütungsverhandlungen durch Hanser und andere Verlage abgebrochen worden seien, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags abzuwarten (buchreport.de berichtete), meldet sich der Hanser Verlag zu Wort: Von Abbruch könne keine Rede sein.
In einem offenen Brief an VdÜ-Chef Hinrich Schmidt-Henkel erklären Stephan Joß (Geschäftsführer Hanser) und Dirk Stempel (Ende Februar als Leiter für Rechte und Lizenzen beim Verlag ausgeschieden), die Verhandlungen ruhten nur. „Der Unterschied ist nach unserem Verständnis erheblich: nach einem Abbruch beginnen Verhandlungen bei Null; nach einer Ruhepause aber werden Verhandlungen dort weitergeführt, wo sie zuletzt standen.“
Außerdem spezifiziert der Verlag seine Verfassungsbeschwerde:
- Diese richte sich gegen BGH-Urteile, die auf „Berechnungsfehlern“ basiert hätten. Konkret: Die juristische Gleichbeurteilung mit Verlagen, die – im Unterschied zu Hanser – ein eigenes Taschenbuchprogramm führen, habe eine „eklatanten Ungleichbehandlung“ ausgelöst, die Hanser das Doppelte an Mehrkosten im Vergleich zu diesen Verlagen zugemutet habe. Das Gericht sei trotz der Rüge durch Hanser nicht bereit gewesen, seinen Berechnungsfehler zu korrigieren – weshalb man das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet habe.
- Die Beschwerde richte sich außerdem gegen einen Paragraphen des Urhebergesetzes, nicht gegen das so genannte „Stärkungsgesetz“ an sich und auch nicht gegen die gesetzliche Verpflichtung zur angemessenen Vergütung. „Wir wollen, dass der jetzige § 32, der in der vorliegenden Fassung die im Grundgesetz verankerten Rechte der Vertragsfreiheit und Vertragssicherheit von abgeschlossenen Vereinbarungen verletzt und auf den Kopf stellt, korrigiert wird.“ Damit widerspricht der Verlag der Unterstellung des VdÜ, man sei auf eine „Bestätigung des Rechts des Stärkeren“ aus.
Am Ende beglückwünschen Joß und Stempel den alten und neuen VdÜ-Chef zu dessen Wiederwahl – und zeigen sich zuversichtlich, dass die Fortsetzung der Verhandlungen „zu gegebener Zeit“ zu einem „guten und einvernehmlichen Ausgang“ führen werde.
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