Schriftstellerinnen und Schriftsteller müssen einen sicheren Platz in unserer Gesellschaft haben. Das zeigt die Coronakrise deutlich. Anlässlich des Welttags des Buchs und Urheberrechts am 23. April mahnt der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di an, die Urheberinnen und Urheber des Kulturguts Buch in ihren Rechten und Lebenssituationen zu stärken.
Bücher sind nicht nur Unterhaltung, sie vermitteln Erfahrungen, ordnen ein und fördern die demokratische Grundhaltung und die gesellschaftliche Meinungsbildung zu einem hohen Anteil mit. Das wird in Zeiten, in denen Buchhandlungen geschlossen waren und wo immer noch keine Lesungen und Literaturfestivals stattfinden können, schmerzhaft deutlich. Viele Kultusministerien riefen deshalb Künstlerinnen und Künstler dazu auf, kulturelle Angebote in die Wohnzimmer der Menschen zu streamen.
Das ist allerdings kein Konzept für die Buchkultur. Dazu sagt die Bundesvorsitzende des VS, Lena Falkenhagen: »Was als humanitäres Angebot kurzfristig vertretbar erscheinen mag, macht zugleich deutlich, dass „Kultur für umsonst“ auch für die öffentliche Hand eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Kulturelle Angebote müssen im Internet ebenso vergütet werden wie im nicht-digitalen Raum.«
Falkenhagen schätzt ein, dass die Auswirkungen der Corona-Krise die Buchbranche noch in den nächsten beiden Jahren treffen werden. »Die Krise wirkt sich jetzt mit Lesungsabsagen und verschobenem Programm aus. Im Herbst treffen diese Titel auf ein bereits durchgeplantes Programm – ob Lesungen durchgeführt werden können, bleibt unklar. Und nächstes Jahr werden Vorschüsse auf Basis der reduzierten Verkaufszahlen von 2020 kalkuliert. Das trifft viele Urheberinnen und Urheber bis ins Mark.«
Falkenhagen betont: »Corona hat gezeigt, wie fragil die wirtschaftliche Situation von Schriftstellerinnen und Schriftstellern im Kulturland Deutschland ist. Die Zahl der in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten soloselbständigen Schriftstellerinnen und Schriftsteller steigt. Wir brauchen dringend einen Fahrplan, der die wirtschaftliche Lage von Autorinnen und Autoren stabilisiert. Das Urhebervertragsrecht muss insgesamt verbessert werden, etwa um die Möglichkeit einer Verbandsklage ohne Offenlegung der Identität von Betroffenen«, so Falkenhagen. »Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Deutsches Recht bietet hier Anlass und Möglichkeiten.«
Um den Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzern ein Gesicht zu geben und auf ihre Situation hinzuweisen, beteiligt sich der VS an der vom European Writer’s Council initiierten Aktion #behindeverybook, die am 23. April 2020 in allen sozialen Medien stattfinden wird: http://europeanwriterscouncil.eu/behindeverybook
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