Der Autorenverband VS und die Übersetzervereinigung VdÜ zeigen ein Herz für Verleger: In einer gemeinsamen Erklärung, adressiert auch an die Mitglieder des Europaparlaments, machen sie sich für die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften stark. Hintergrund: Während Union und SPD im neuen Koalitionsvertrag eine Verlegerbeteiligung ausdrücklich befürworten, hat sich unter den Urhebern Widerstand formiert: Autorenverbände aus 17 EU-Staaten haben sich einer Petition angeschlossen, mit der Artikel 12 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie verhindert werden soll. Dieser sieht nationalen Spielraum für eine (Wieder-)Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen vor.
VS und VdÜ wollen sich diesem Protest nicht anschließen: Sie befürworten die Verlegerbeteiligung – unter den Bedingungen, die im Einleitungsteil des Richtlinienentwurfs genannt werden. Ihre Textauslegung: Die geplante Regelung gelte nur insoweit in den Mitgliedstaaten bereits entsprechende Systeme bestünden. Wann die Richtlinie verabschiedet wird, ist offen, weil sich die EU-Gremien, u.a. beim Leistungsschutzrecht, nicht einigen können.
VS und VdÜ führen in ihrer Erklärung folgende Argumente ins Feld:
- Die Autorenrechte würden durch Artikel 12 nicht an den Verlag abgetreten. Diesem werde nur erlaubt, die Verwertungsrechte gemeinsam wahrzunehmen, was durch die verlegerische Leistung legitim sei.
- Eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen schaffe gegenüber Internetkonzernen und Geräteherstellern eine starke Verhandlungsposition.
- Je stärker man in diesen Abgabeverhandlungen auftrete, desto größer seien die Ausschüttungssummen für alle.
- Innerhalb der VG Wort mit ihren demokratischen Strukturen begegneten sich die Berufsgruppen auf Augenhöhe, um die gemeinsamen Interessen durchzusetzen.
- Eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft agiere (kosten)effizienter.
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