Nun also doch: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer gilt als Satire, darf also wieder verkauft werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in letzter Instanz entschieden. Für Voland & Quist war es bis zum Erfolg ein langer Weg.
Seit einem halben Jahr führt der Indie-Verlag einen Titelstreit mit Droemer Knaur. Der „Wanderhuren“-Verlag war wegen angeblicher Verletzung der Titelrechte vor Gericht gezogen.
Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte Ende März zunächst zugunsten von Droemer Knaur entschieden: Der Titel sei nicht als Satire erkennbar und mache sich die Erfolge der Bestsellerserie von Iny Lorentz zunutze. Der Titel durfte nicht mehr verkauft werden. Dieser Beschluss ist mit dem Urteil des OLG nun aufgehoben. Aus Sicht des OLG-Richters Wilhelm Berneke genießt „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ als Satire den Schutz der Kunstfreiheit.
Dass der Konflikt überhaupt noch einmal auf höherer Ebene ausgetragen werden konnte, war nur durch eine Crowdfunding-Kampagne von Voland & Quist möglich, die die zur Berufung benötigten 12.000 Euro einbrachte.
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