Pressemitteilung von Voland & Quist:
Der Verlag Droemer Knaur hatte im Januar vor dem LG Düsseldorf beantragt, es dem Verlag Voland & Quist bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu untersagen, den satirischen Kurzgeschichtenband mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ weiter zu vertreiben. Die Verhandlung fand heute (13.03.2014) vor dem Landgericht Düsseldorf statt (Az. 37 O 6/14).
In der 90-minütigen Verhandlung berief sich Droemer Knaur erneut auf die überragende Bekanntheit der „Wanderhuren-Reihe“ und sieht die Gefahr, dass Kaufinteressenten den Band von Julius Fischer für eine Fortsetzung oder einen Wanderführer hielten und Voland & Quist durch die Titelwahl den guten Ruf und Erfolg der Wanderhuren-Reihe unlauter ausnutze.
Voland & Quist geht unverändert davon aus, dass die Wahl des Titels durch die Satirefreiheit gedeckt ist. Der Titel selbst, aber auch Aufmachung und Inhalt des Buches schaffen einen hinreichenden Abstand und nutzen weder den kommerziellen Erfolg der Wanderhurenreihe aus noch verunglimpfen sie die Wanderhuren-Werke aus dem Hause Droemer Knaur in unzulässiger Weise. Voland & Quist sieht den „Wanderwege“-Titel – in dem Autor Julius Fischer unter anderem die aggressive Vermarktung von Bestsellern auch am Beispiel der historischen Romane des Wanderhuren-Autorenduos Iny Lorentz persifliert – als durch die Kunstfreiheit gedeckt an. Auch Kurt Tucholsky („Satire darf alles“) wurde vor Gericht zitiert.
Das Landgericht gab beiden Seiten ausführlich Zeit für die Darstellung der eigenen Positionen. Die Verkündung des Urteils wurde auf den 27.03.2014 (13:30 Uhr Raum 4.154) terminiert.
Statement der Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter
„Wir hoffen, dass das LG Düsseldorf unsere Auffassung am Ende bestätigt. Es war weder unsere noch die Absicht unseres Autors Julius Fischer, den kommerziellen Erfolg der Wanderhuren-Reihe auszunutzen. Für die zahlreichen Solidaritätsbekundungen in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit der für uns neuen Form der harten gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem finanzstarken Bestseller-Verlag bedanken wir uns herzlich bei allen Unterstützern.“
Statement des Voland & Quist-Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Thomas
„Wir haben versucht klarzumachen, dass die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit ein hohes Gut darstellt und wir weiter für deren Geltung kämpfen werden. Es handelt sich bei dem streitgegenständlichen Titel ‚Die schönsten Wanderwege der Wanderhure’ offensichtlich um Satire – und die darf nach Tucholsky: alles. Ein Verbot des Titels durch das Gericht würde zu einer schwer erträglichen Unsicherheit bei der Prüfung zulässiger Buchtitel führen. Auch aus Verlags- und Autorensicht hat die Entscheidung daher ganz erhebliche Bedeutung.“
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