Wird der Mehrwertsteuersatz für E-Books ermäßigt oder nicht? Die deutsche Regierung muss erst die Entscheidung der EU-Kommission abwarten – und sich noch weiter gedulden. Eine zunächst für Mittwoch angekündigte konkrete Gesetzesinitiative zur Änderung oder Ergänzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie werden die EU-Kommissare nicht beschließen, meldet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Stattdessen soll lediglich ein Aktionsplan beschlossen werden. Der Entwurf, der der Zeitung vorliege, enthalte vor allem Absichtserklärungen und relativ unkonkrete Zeitpläne.
In der Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Verfahren gegen Frankreich und Luxemburg mit Verweis auf die Richtline entschieden, dass EU-Staaten die Mehrwertsteuer auf E-Books nicht im Alleingang reduzieren dürfen. Derzeit gilt in Deutschland für gedruckte Bücher der ermäßigte Satz von 7%, für E-Books aber der normale Satz von 19%. Die Große Koalition signalisiert zwar Bereitschaft, auch für digitale Bücher die Steuer zu senken. Allerdings muss dafür die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden. Ohne eine Änderung der Richtlinie bietet das Europarecht den Mitgliedsstaaten keinerlei Möglichkeit, auf E-Book-Downloads den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.
Laut der „FAZ“ heißt es in dem Papier, dass die bestehenden EU-Rahmenregelungen für die Mehrwertsteuer an die heutige „globale, digitale und mobile Wirtschaft“ angepasst werden müssten. Konkrete Vorschläge sollen im Verlauf des kommenden Jahres folgen.
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