Im Vergütungsstreit zwischen Buchverlagen und Übersetzern setzt der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dort sind mehrere Vertragsanpassungsklagen anhängig, die Übersetzer mit Verweis auf das neue Urhebervertragsgesetz und die dort formulierte „angemessene“ Vergütung angestrengt hatten.
Das für den 18. Juni erwartete BGH-Urteil solle dann auf dem Verhandlungsweg zügig in eine gemeinsame Vergütungsregel überführt werden können, so der neu gewählte VdÜ-Vorsitzende Hinrich Schmidt-Henkel. Er hatte den Verband seit September interimistisch geführt, nachdem die von Vorgängerin Gerlinde Schermer-Rauwolf mit den Verlagen ausgehandelte Vergütungsregel von den Mitgliedern abgelehnt worden und Schermer-Rauwolf zurückgetreten war.
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