Fast drei Jahre nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Unternehmen ihre Prozesse rechtskonform angepasst. Aber: Die Gesetzgebung ist im ständigen Fluss und gerade im (Online-)Marketing sorgen neue Beschlüsse für immer neue Grundlagen, die es zu beachten gilt, wie Rechtsanwalt Manuel Roderer im Interview erklärt.
Was sind die häufigsten rechtlichen Fehler von Unternehmen beim Bewerben von Produkten und Dienstleistungen online?
Meiner Erfahrung nach sind die häufigsten datenschutzrechtlichen Fehler bei Bewerbung von Dienstleitungen online die fehlende (frühzeitige) Einbindung des Datenschutzbeauftragten und die Auswahl der Dienstleister ausschließlich nach Preis. Darüber hinaus werden allzu oft die Rechte des Kunden übergangen, indem Einwilligungen und Zustimmungen durch zu weitreichende oder vorausgefüllte/vorangekreuzte Erklärungen abgefragt werden.
Zu welchen Konsequenzen führt das?
Dies führt ggf. dazu, dass die erhobenen Daten nicht rechtmäßig für den gewünschten Zweck verwendet werden dürfen. Zudem drohen durch eine falsche Gestaltung auch Abmahnungen durch Mitbewerber oder Bußgelder durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.
Wie sichert man sich am besten ab?
In der Regel ist eine frühe Einbindung aller Beteiligten im Unternehmen sowie eine sorgfältige Auswahl der am Projekt beteiligten Dienstleister ein guter Weg die entsprechenden Risiken zu minimieren.
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