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Was passiert mit den offenen Rechnungen, Herr Wahl?

Damit KNV in der Insolvenz den Lieferbetrieb des Barsortiment aufrecht erhalten kann, müssen die Lücken im Lager geschlossen werden. Nachdem das Amtsgericht Stuttgart die Kompetenzen von Insolvenzverwalter Tobias Wahl um die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen von KNV erweitert hat, sind neue Lieferungen abgesichert. Wahl hat deutlich gemacht: „Nur wenn die Lieferkette mittel- und langfristig in beide Richtungen aufrechterhalten wird, ist die Betriebsfortführung gesichert.“

Darüber hinaus stellt sich für viele betroffene Lieferanten, die ihre Ware ohne Warenkreditversicherung geliefert haben: Welche Perspektive haben Verlage, die an den KNV-Bereich Großhandel (Barsortiment) geliefert haben, aber deren Rechnung noch offen ist, an Geld oder die Rückführung der Ware zu gelangen?

Dazu erklärt Tobias Wahl auf buchreport-Anfrage:

  • „Verlage, die an KNV Ware vor dem Insolvenzantrag geliefert und noch offene Forderungen haben, sind Gläubiger der Schuldnerin KNV. Wenn es sich um ungesicherte Forderungen handelt, werden diese nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens zur Tabelle angemeldet. Erst am Schluss des Insolvenzverfahrens erhält der Gläubiger eine Ausschüttung als Quote auf seine Forderungen. Wie hoch die Quote sein wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.“
  • „Sofern Verlage hingegen auf ihre Ware einen Eigentumsvorbehalt geltend machen, müssen sie den vorläufigen Insolvenzverwalter darauf aufmerksam machen. Ob Verlage als Gläubiger im Vorfeld ihre Forderung gegen die KNV abgesichert haben, hängt von der Insolvenzfestigkeit ihrer Forderung ab. Solche Aussonderungsrechte werden ebenso von dem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren geprüft.“

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