Um Urheberrechtsverletzungen eine kleinere Plattform zu bieten, ändert Rapidshare sein Geschäftsmodell: Der Filehoster will den öffentlichen Datenverkehr begrenzen – zur Freude der Urheber, zum Ärger der Nutzer.
Der Datenverkehr wird auf täglich 1 GB für nichtzahlende Kunden beschränkt, bei zahlenden Premium-Nutzern auf 30 GB. Die Einschränkung gilt nur für den Datenverkehr mit Dritten, der durch das Herunterladen von Dateien entsteht (beispielsweise über Download-Links). Der Kunde selbst hat unbegrenzten Zugang zu seinen Daten.
Durch die Einführung des Trafficlimits wird die Möglichkeit, Dateien einem großen Publikum zur Verfügung zu stellen stark eingeschränkt. Ziel: Urheberrechtsverletzungen – und damit Rechtstreitigkeiten mit Urhebern – vermeiden.
Im Gegenzug wird die Downloadgeschwindigkeit nicht mehr gedrosselt. Das Download-Limit war zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen eingeführt worden, nachdem das FBI den Sharehoster Megaupload ins Visier genommen hatte.
Das neue Modell soll am 27. November eingeführt werden. Die Nutzer reagierten verärgert. Auf der Facebook-Seite von Rapidshare drohen viele Kunden mit der Kündigung.
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