Nach Skandalen in der Entertainment-Branche werden sexuelle Übergriffe im beruflichen Umfeld weitläufig öffentlich thematisiert. Auch in der Buchbranche gibt es Belästigungen. Darauf verweisen zwei aktuelle Umfragen.
Sexuelle Belästigungen und Übergriffe am Arbeitsplatz haben 2 Merkmale:
- Sie werden selten angezeigt.
- Die Opfer sind überwiegend Frauen.
Das zeigt sich in einer anonymen Online-Umfrage, die buchreport im Rahmen eines Berichtes über die Belästigungs-Umfrage des britischen „Bookseller“ gestartet hatte. Den Beitrag haben auf buchreport.de mehr als 600 Nutzer aufgerufen, 80 haben sich im Anschluss an der Umfrage beteiligt: „Wurden Sie bei Ihrer Arbeit schon einmal sexuell belästigt?“
- 20% haben diese Frage bejaht, weitere 10% sind sich unsicher.
- 90% der Betroffenen sind in der Umfrage Frauen.
- Lediglich eine Frau hat den Vorfall („verbale Degradierung, anzügliche Kommentare“) der Geschäftsführung gemeldet, der Täter wurde abgemahnt.
Keine Richtlinien zum Umgang mit Belästigung
Auf die Frage, was sie unter sexueller Belästigung verstehen, nennen die Betroffenen sowohl verbale wie körperliche Belästigungen. Bei den als unpassend bewerteten Bemerkungen wird zum Teil die Unangemessenheit im dienstlichen, geschäftlichen Kontext betont (s. Kasten unten).
Warum haben Betroffene die Vorkommnisse nicht gemeldet?
- aus Scham (will nicht als „verklemmt“, „hysterisch“ gelten)
- aus Sorge um den Arbeitsplatz
- wegen mangelnder Erfolgsaussicht („weil sich nichts ändert“)
- weil der Ansprechpartner (Inhaber, Geschäftsführer) der Täter ist.
Auch Rücksicht auf Unternehmensinteressen („wichtiger Autor des Verlags“) und Abwägungen („Was macht schon eine kurze Berührung, wenn sonst alles in Ordnung ist?“) werden als Gründe für den Verzicht genannt.
Nur 12% aller Umfrageteilnehmer/innen geben an, dass es in ihrem Unternehmen Richtlinien für den Umgang mit sexueller Belästigung gibt oder Entsprechendes geplant ist.
Ähnliche Ergebnisse hatte die „Bookseller“-Umfrage zu Tage gefördert, bei der rund 200 Teilnehmer anonym über sexuelle Belästigungen an Arbeitsplätzen berichtet haben. Die britischen Verleger- und Buchhändlerverbände haben ihre Mitgliedsunternehmen daraufhin aufgerufen, strikte Richtlinien für den Umgang mit sexuellen Übergriffen zu verfassen und allen Mitarbeitern zugänglich zu machen (s. buchreport.express 48/2017).
> Eine Studie und Handreichung für Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung gibt es als kostenlosen Download bei der Hans-Böckler-Stiftung. Kurzlink: www.buchreport.de/richtlinie
Beispiele der Belästigungen
Umfrage-Teilnehmer/innen, die angeben, schon einmal bei ihrer Arbeit sexuell belästigt worden zu sein, haben u.a. folgende Beispiele genannt (ohne Vorgaben):
- Sexuell konnotierte Bemerkungen/Anmache im beruflichen Kontext, in diesem Fall durch einen älteren leitenden Angestellten
- Unerlaubtes Anfassen, obszöne Sprache, Angebote zum Sex
- Anzügliche Bemerkungen von Vorgesetzten, Angrapschen, unangemessene Einladungen
- Ungewollte, unangemessene Berührungen und Aussagen mit sexueller Konnotation
- Im geschäftlichen und beruflichen Bereich: jegliche Bemerkungen sexueller oder anzüglicher Natur; „Komplimente“ für den Körperbau, jegliches ungewünschte Anfassen
- Umarmung durch einen deutlich älteren Vorgesetzten, zu dem ein sehr distanziertes Verhältnis bestand, gegen meinen Willen
- Versuchte Dominierung durch zotige oder obszöne Bemerkungen, körperliche Übergriffe
- Mobbing von Mitgliedern des eigenen Geschlechts durch Einzelpersonen oder Gruppen des anderen Geschlechts
- Pornografisches Bildmaterial im Büro, übergriffige Kommentare bezüglich sexueller Präferenzen, nicht einvernehmlicher intimer Körperkontakt.
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