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Wer den Schaden hat

Trotz der schwierigen Lage lässt sich die MVB auch die Bewältigung der BAG– Vergangenheit einiges kosten. Sie lässt die BAG auf über 1,1 Mio Euro Schadenersatz gegen ihre früheren Geschäftsführer Martin Schürmann (bis 28.9.2007) und Klaus Jost (bis 31.3.2007) klagen. Begründet wird die Klage mit „Pflichtverstößen“ im 1. Halbjahr 2007, das ist jene Zeit, in der die MVB die BAG mit einem Millionen-Darlehen stabilisierte, bevor sie dann im 2. Halbjahr alle BAG-Anteile und die weitere Sanierung übernahm.

Schürmann und Jost hätten, so die Klage, ihre Kompetenzen überschritten, als sie Darlehen an die durch die Zanolli-Pleite in Schieflage geratene Factoring-Tochter FGM sowie deren Tochter ZMV ausreichten. Die ZMV war gegründet worden, um mit der Vermarktung des Zanolli-Lagers Verluste zu kompensieren.

Das Landgericht Frankfurt hat die Schadenersatzklage allerdings kostenpflichtig abgewiesen, weil die Darlehnszahlungen im Rahmen des Sanierungskonzepts zur Vermeidung der Insolvenz von FGM und ZVM erfolgten. Die Geschäftsführer hatten sich bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit durch einen externen Fachanwalt abgesichert und auch der BAG-Aufsichtsrat war beim Sanierungsbestreben mit im Boot.

BAG geht in die nächste Instanz

MVB und ihre Tochter BAG wollen das Thema Schadenersatz gleichwohl weiterverfolgen, sind in Berufung gegangen und werden jetzt bis zum 29.4. ihre Begründung beim Oberlandesgericht Frankfurt einreichen.

Bei der Entscheidung für die Berufung muss nicht unbedingt die Erfolgsaussicht die Feder führen, auch politische Gründe könnten eine Rolle spielen: Angesichts der zur BAG-Sanierung aufgebrachten Millionenbeträge und der anhaltend schwierigen Lage des Unternehmens macht man sich gegenüber den Mitgliedern bei den Buchtagen in Berlin zumindest in der Schadenersatzfrage nicht angreifbar. Nach den Anwalts- und Gerichtskosten im Landgerichtsverfahren in der Größenordnung von 40000 Euro könnte eine Niederlage vor dem OLG die MVB sogar sechsstellig belasten.

Gegenüber dem BAG-Aufsichtsrat hatten die Börsenvereins-Mitglieder 2008 auf Vorschlag des Vorstands auf Schadenersatzforderungen verzichtet. Die Begründung lautete, Branchenangehörigen nicht das Signal zu geben, dass sie für ihre ehrenamtliche Mitarbeit in Gremien in Regress genommen werden können.

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