Die Buchpreisbindung gilt in der Branche als nützlicher, aber auch gelegentlich lästiger Schirm – weil er die Marketing-Beweglichkeit einschränkt. Aktuell wirbt etwa die Osiander-Kette per Mailing um Kunden, die ihren Newsletter abonnieren: „Als Willkommensgeschenk gibt es 10% auf Ihre nächste Bestellung.“ Erst auf der Website wird das Angebot des Buchhändlers mit Verweis auf die Preisbindung entscheidend eingeschränkt. Also kein Preisbindungsverstoß, aber wohl eindeutig irreführende Werbung.
Osiander-Geschäftsführer Heinrich Riethmüller zeigt sich auf buchreport-Nachfrage zerknirscht: Der Vorgang habe auch intern bereits Wellen geschlagen, mit deutlicher Ansage an die Marketing-Abteilung. Die Geschäftsleitung habe den Fehler erst bemerkt, als der Newsletter bereits versandt war.
Wettbewerbsrechtliche Fehlwürfe im Zusammenhang mit der Preisbindung gibt es immer wieder. Meist geht es darum, dass ein Preisvorteil suggeriert wird:
- Wenn Bücher etwa mit „nur … Euro“ beworben wurden, wurde dies bereits mehrfach abgemahnt, weil dies den Eindruck erwecke, die (preisgebundenen) Bücher würden billiger verkauft als anderswo.
- Eine Abmahnung gab es beispielsweise auch für große Prozentzeichen auf Litfaßsäulen und den Werbespruch „Für jeden mehr drin“.
- Gerichtlich untersagt wurde zudem, für Bücher mit „Sparpreisen“ zu werben, wenn nicht klargestellt wird, dass sich die Werbung nur auf Mängelexemplare bezieht.
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