Die neue Umsatzsteuer-Regelung für Bundle-Angebote zieht im Börsenverein weiterhin Unmut auf sich. „Man solle die einheitliche Besteuerung von 7% auch für Bundle-Angebote weiterhin gelten lassen, bis der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für elektronische Erzegnisse eingeführt ist“, fordert Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Die neue Regelung habe zur Folge, dass
- de facto Verlage und Buchhandlungen, die heute noch Bundles mit reduziertem Mehrwertsteuersatz anbieten, seit dem Inkrafttreten am 1. Juli Steuersünder seien
- eine „Finanzgroteske“ Innovationen im Buchhandel hemme
Über die neue Auslegung sei die Buchbranche erst Anfang Juni 2014 informiert worden. „Im Koalitionsvertrag ist die politische Entscheidung der Bundesregierung klar festgehalten, in der Europäischen Union für eine Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse einzutreten. Doch die Finanzverwaltung konterkariert diese Entscheidung“, wird Skipis in einer Pressemitteilung zitiert.
Der Börsenverein habe deshalb auch bereits mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Kontakt aufgenommen. Im absurdesten Fall könne es dazu kommen, dass eine aufwändige und kostenintensive Umstellung des gesamten buchhändlerischen Ablaufs ebenso kostenintensiv wieder rückgängig gemacht werden müsse, wenn es auf europäischer Ebene zu einer Angleichung der Steuersätze kommt. Auf einen Verlag von mittlerer Größe, der viele Bundles im Programm hat, kämen für die Umstellung Investitionen in fünfstelliger Höhe zu, große Fachbuchhändler erwarten Umstellungskosten in Höhe von 100.000 Euro, rechnet der Börsenverein vor. Drei Jahre würde eine Umstellung dauern. Als Folge der Verunsicherung liefern die ersten Zwischenbuchhändler bereits keine Bundles mehr aus.
Hintergrund der Bundle-Problematik: Seit dem 1. Juli 2014 dürfen alle gedruckten Bücher mit E-Book-Zugangscode nur noch mit gesplittetem Umsatzsteuersatz gehandelt werden: 7% für den gedruckten Teil, 19% für das elektronische Produkt. Wird ein Titel vom Verlag nicht separat als E-Book angeboten, sondern ausschließlich als gedrucktes Buch mit Zugangscode zum E-Book, so muss gleichwohl der elektronische Bestandteil anteilig zum vollen Umsatzsteuersatz versteuert werden.
Das Bundesfinanzministerium habe bereits Mitte Juli im Gespräch mit dem Verband erklärt, dass die Verlage seit Jahren wüssten, dass elektronische Inhalte steuerlich anders zu behandeln seien. Sie hätten es versäumt, dafür die Systeme umzustellen. Das Ministerium habe dagegen in jeder Hinsicht einwandfrei gehandelt und rechtzeitig informiert und auch eine ausreichend lange Nichtbeanstandungsfrist gesetzt.
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