KNV-Insolvenzverwalter Tobias Wahl nennt als wichtigste Botschaft, „dass es weitergeht“. Konkretisierende Statements auf buchreport-Anfrage:
- „Die Verlage werden freundlich aufgefordert, KNV weiterhin zu beliefern, denn nur wenn die Lieferkette mittel- und langfristig in beide Richtungen aufrechterhalten wird, ist die Betriebsfortführung gesichert.“
- „KNV führt den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort, aber es trifft auch zu, dass es am Anfang zu kurzfristigen insolvenzbedingten Verzögerungen gekommen ist. Das ist aber normal, wenn aus insolvenzbedingten Gründen Arbeitsprozesse umgestellt werden. In der Regel normalisieren sich spätestens nach zwei Wochen die Arbeitsabläufe wieder.“
- „Verlage, die an KNV Ware vor dem Insolvenzantrag geliefert und noch offene Forderungen haben, sind Gläubiger der Schuldnerin KNV. Wenn es sich um ungesicherte Forderungen handelt, werden diese nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens zur Tabelle angemeldet. Erst am Schluss des Insolvenzverfahrens erhält der Gläubiger eine Ausschüttung als Quote auf seine Forderungen.“
- „Sofern Verlage auf ihre Ware einen Eigentumsvorbehalt geltend machen, müssen sie den vorläufigen Insolvenzverwalter darauf aufmerksam machen. Ob Verlage als Gläubiger im Vorfeld ihre Forderung gegen die KNV abgesichert haben, hängt von der Insolvenzfestigkeit ihrer Forderung ab. Solche Aussonderungsrechte werden ebenso von dem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren geprüft.“
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