Nach dem Senat hat nun auch die Nationalversammlung den Gesetzesentwurf einstimmig abgesegnet. Allerdings mit Vorbehalt: Erst wenn noch einige Details geändert werden, will die Versammlung die endgültige Zustimmung erteilen; diese wird bis Ende Februar erwartet.
Ziel der angestrebten Urheberrechtsänderung: Vergriffene und verwaiste Werke des vergangenen Jahrhunderts sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Alle Werke des letzten Jahrhunderts, die nicht mehr lieferbar sind, sollen von einer Verwertungsgesellschaft erfasst und anschließend digitalisiert werden. Die Verlage und Autoren haben sechs Monate Zeit, Widerspruch gegen die Rechteübernahme einzulegen. Der Autor kann grundsätzlich Einspruch erheben. Legt dagegen der Verlag Einspruch ein, verpflichtet er sich, den Titel innerhalb von zwei Jahren selbst als Buch oder E-Book neu zu verlegen, sonst werden ihm die Verwertungsrechte entzogen.
Nach Schätzungen des Kulturministers Frédéric Mitterrand sind etwa 500.000 bis 700.000 Titel von der Urheberrechtsänderung betroffen.
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