Bevor am kommenden Donnerstag, 28. Januar, die Frist von Richter Denny Chin für Stellungnahmen und Einwendungen zum Nachfolgepapier des „Google Book Settlements“ endet, mehren sich die kritischen Stimmen in der deutschen und englischen Buchwelt.
Der Börsenverein hat im Schulterschluss mit der VG Wort und dem Europäischen Verlegerverband seine Kritikpunkte in einem Schreiben an das zuständige Gericht in New York zusammengefasst. Der zentrale Einwand der Verbände gegen die Neufassung des Vergleichs: Viele Verleger und Autoren wissen überhaupt nicht, ob ihre Rechte vom „Amended Book Settlement“ erfasst werden. Hintergrund: Besonders deutsche Bücher, die vor 1978 entstanden bzw. in den USA erschienen sind, könnten weiterhin vom Vergleich erfasst werden, weil sie regelmäßig beim Copyright Office der USA registriert wurden (bis 1978 genossen Bücher in den USA nur mittels dieser Registrierung effektiven urheberrechtlichen Schutz).
„Die Vergleichsparteien müssen erst einmal eine Liste der betroffenen Bücher vorlegen“, fordert Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. Beim Treffen der AG Publikumsverlage hat Sprang erklärt, dass man alle deutschen Bücher aus dem Vergleich herausnehmen lassen will. „Wir wollen einen Vergleich ausschließlich für englischsprachige Bücher“, zitiert heute das „Handelsblatt“ den Juristen.
Auch in den USA regt sich weiter Widerstand gegen den Internetriesen. So hat sich die Open Book Alliance in der vergangenen Woche zu Wort gemeldet: In einem offenen Brief an Mitglieder des US-Kongresses forderte der Zusammenschluss von US-Verlegern, Bibliotheken und der Konzerne Amazon, Microsoft und Yahoo eine Überwachung von Googles Bücherdatenbank durch eine „neutrale, nicht profitorientierte Institution“, zum Beispiel die Library of Congress.
Laut „Bookseller“ polarisiert der neue Vergleich die gesamte englischsprachige Verlags- und Autorenwelt:
- Bei Random House lehne man ein „Opt-out“ ab. Man wolle weiterhin die Interessen der eigenen Autoren vertreten, und diese Möglichkeit sei dadurch besser gegeben, dass man im Vergleich bleibe. Bei Penguin befürworte man das Settlement 2.0 grundsätzlich, Hachette UK wolle sich nicht öffentlich zur eigenen Position äußern.
- Der Verleger Andrew Franklin beklagt, dass die von Google übermittelte Titel-Liste „chaotisch“ sei. Ein anderer Verleger bezeichnet die Kritik von Verlagsseite als „Säbelrasseln“, weil letztlich jeder einen starken Wettbewerber von Amazon befürworte. „Besser zwei Gorillas als einer.“
- Auf der Autorenseite wird wiederum beklagt, dass viele Autoren erst viel zu spät sich mit dem Settlement beschäftigt und zu Wort gemeldet hätten. Die Autorin Kate Mosse wird wiefolgt zitiert: „Ich bin so irritiert wie jeder andere auch.“
Zum Procedere: Nach dem Veto-Schluss soll am 18. Februar in einem „fairness hearing“ über das neugefasste „Amended Google Book Settlement“ verhandelt werden.
Fotomontage: buchreport.de
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