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»Wir brauchen noch in diesem Jahr einen gesonderten Gesetzentwurf zur Verlegerbeteiligung!«

Die Forderungen sind nicht neu und Konsens besteht seit Langem, wenn es um die Verlegerbeteiligung geht. Auf der Hauptversammlung des Börsenvereins wurde jetzt ein gemeinsamer Appell an die Bundesregierung verabschiedet.

Die fehlenden Ausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaften seien für Verlage in Deutschland existenzbedrohend, heißt es erneut in der Erklärung des Verbands, und im Wortlaut weiter:

„Wir appellieren an die Bundesregierung, die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften aus dem Referentenentwurf für ein erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts herauszunehmen und diese Regelung noch in diesem Jahr in einem gesonderten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag zur Ersten Lesung einzubringen.

Seit 2015 erhalten Verlage keinen garantierten Ausgleich mehr, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben mehrfach und unmissverständlich ihren Willen bekundet, die Verlegerbeteiligung nach der dafür notwendigen Klarstellung durch die EU-Kommission gesetzlich wieder vollumfänglich herzustellen und damit auch für die Zukunft die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verlagen in einer Verwertungsgesellschaft sicherzustellen.

Die Klarstellung der EU-Kommission liegt seit anderthalb Jahren vor. Doch erst jetzt hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht, mit dem unter anderem die Verlegerbeteiligung geregelt werden soll. Ob es zu einer Neuregelung des Urheberrechts kommt, ist aktuell höchst fraglich. Bisher gibt es zu dem Entwurf von den Regierungsparteien keine gemeinsame Linie. Damit steht der Fortbestand der VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen endgültig und ohne Not auf dem Spiel.“

Der Börsenverein setzt sich bereits seit 2015 für die Wiedereinführung einer rechtssicheren gesetzlichen Regelung ein, die Verlage angemessen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften für die Nutzung ihrer Verlagswerke zu beteiligen. Der Gesetzesentwurfs ist jedoch an andere rechtliche Verändeurngen gebunden und verzögert sich daher immer wieder.

Auch die Verlage selbst waren in letzter Zeit immer wieder aktiv geworden und hatten ebenfalls einen Appell an die Bundesregierung gerichtet.

Die vergangenen Entwicklungen bezüglich der Verlegerbeteiligung können Sie hier nachlesen.

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