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Wirtschaftliche Interessen reichen nicht aus

Klatsche für die Liberalisierer im Einzelhandel: Die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Sie verstießen gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz.

An der Spree hatten Einzelhändler seit 2006 an allen vier Adventssonntagen in Folge zwischen 13 und 20 ihre Läden geöffnet; vier weitere Sonn- und Feiertage jährlich konnten „im  öffentlichen Interesse“ durch Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung  freigegeben werden. Als Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsruhe genügten „bloße wirtschaftliche Interessen von  Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer“ grundsätzlich nicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Ergo müsse die Öffnung an den Adventssonntagen zurückgenommen werden.

Die Berliner Regelung zu den zusätzlichen vier Sonn- und Feiertagen sei dagegen nur „bei einschränkender Auslegung“ zulässig – das Gericht spezifiert dies aber nicht näher. An diesem Punkt hakt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels ein, der laut Spiegel Online betonte, dass auch nach der Entscheidung der Karlsruher Richter ausnahmsweise Sonntagsöffnungen zulässig seien. In einer Metropole wie Berlin müsse dies auch möglich sein, wird Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zitiert.

In diesem Jahr drücken die Richter allerdings noch einmal ein Auge zu: Erst 2010 soll das Verbot umgesetzt werden.

Julia Claren, Chefin des Kulturkaufhauses Dussmann, das in der Vergangenheit stets von liberalen Öffnungszeiten profitiert hat, kritisiert das Urteil gegenüber buchreport: „Wir bedauern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sehr, weil ein touristisch stark belebter Standort wie Berlin durch die Umsetzung geschwächt würde. Wenn sich der Berliner Senat dem Urteil anschließt und das geltende Ladenöffnungsgesetz ändert, werden wir dem selbstverständlich Rechnung tragen.“

Kommentare

1 Kommentar zu "Wirtschaftliche Interessen reichen nicht aus"

  1. Ich dachte immer unser Verband hätte auch eine Art „Fürsorgepflicht“ für seine Mitglieder. An der o.g. Reaktion sieht man jedoch mal wieder, daß dem mitnichten so ist. Also stehen die Inhaber kleinerer Einzelhandelsgeschäfte wochenlang durchgehend in ihren Läden. Unseren Funktionären sei Dank!!

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