Das Thema lässt in Wissenschaftsverlagen seit Jahren die Zornesadern schwellen: Seit 2003 erlaubt §52a Urheberrechtsgesetz Universitäten und Forschungseinrichtungen, Werkteile der Verlage via Intranet ihren Studenten und Forschern zugänglich zu machen. Im Gegenzug soll über die VG Wort eine „angemessene Vergütung“ gezahlt werden.
Bisher haben die Bundesländer als Träger der Universitäten und Institute wegen des andauernden Streits über deren Höhe keinen Cent gezahlt. Jetzt laufen die Verlage Sturm gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München.
Hintergrund: Zunächst hatte die VG Wort 10 Cent pro Seite, Nutzer und Semester verlangt. In einem Schiedsspruch hatte das Deutsche Patent- und Markenamt diesen Satz auf 6,4 Cent reduziert. Das Gericht geht noch einmal kräftig darunter. Gezahlt werden soll dabei nicht nach Seiten, sondern pro Werk:
- 4 Euro bei bis zu 20 Nutzern
- 7 Euro bei bis zu 50 Nutzern
- 10 Euro bei bis zu 100 Nutzern
- 13 Euro bei bis zu 250 Nutzern
- sowie zusätzlich 3,50 Euro pro 250 weiteren Nutzern und
- pauschal 10 Euro für die Nutzung in Forschungseinrichtungen.
In manchen Fällen bleibe nach diesem Tarif ein Seitenpreis von 0,0004 Cent, rechnet Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang vor. Das Modell zerstört nach Meinung des Verleger-Ausschusses die wirtschaftliche Basis der Wissenschaftsverlage. Bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche forderte er deshalb die VG Wort auf, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
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