Die EU-Kommission hat die geplanten Schnellkredite der staatlichen KfW-Bank für den deutschen Mittelstand abgesegnet. Laut KfW können Unternehmen die Kredite ab dem 15. April bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.
Das Corona-Krisenkabinett hatte vor Ostern noch angekündigt, zeitnah eine Lücke in seinen umfänglichen Corona-Hilfen zu schließen und den Mittelstand mit Schnellkrediten zu unterstützen. Weil die Banken bei der bisherigen Regelung der Haftungsfreistellung von 90% zu zögerlich gewesen seien, werden die neuen Schnellkredite zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert sein.
Die Regeln und Anforderungen für einen solchen Schnellkredit im Überblick:
- Er steht Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern zur Verfügung. Die Unternehmen müssen außerdem mindestens seit Januar 2019 am Markt sein und zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet haben – entweder 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre.
- Bei dem Schnellkredit handelt es sich um einen Förderkredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).
- Es gibt eine 100%-Risikoübernahme durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Dadurch entfällt die Risikoprüfung durch die Bank, wodurch die Kredite schneller bewilligt werden können sollen.
- Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 mit diesen Deckelungen:
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Der Zinssatz liegt bei aktuell 3,00% p.a.
- Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Die KfW informiert hier auf Ihrer Webseite über die Kredit-Möglichkeiten.
Dies ist eine aktualisierte Version eines Beitrags vom 7. April 2020. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. April 2020.
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