Immer mehr Autoren melden sich in der Debatte um das Urheberrecht zu Wort. Nach dem viel beachteten Beitrag von Sven Regener wenden sich jetzt 51 Drehbuchautoren der ARD-Krimireihe „Tatort“ in einem offenen Brief an die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die Piratenpartei – und an die Netzgemeinde im Allgemeinen.
Sie fordern von den Adressaten, „sich von ein paar Lebenslügen zu verabschieden“, um die Diskussion voranzubringen. Im Einzelnen:
- Das Recht des Urhebers und das Recht des freien Zugangs stünden nicht grundsätzlich im Widerspruch.
- Freier Zugang dürfe nicht automatisch gleichgesetzt werden mit kostenfreiem Zugang.
- Die Adressaten werteten das Urheberrecht systematisch ab. Der Diskurs kaschiere „die Banalität von Rechtsverstößen“ oder jazze sie gar zum Freiheitsakt hoch. Die Grundrechte der Urheber beziehungsweise der von ihnen beauftragten Rechteinhaber würden dagegen marginalisiert.
- Die deutsche und EU-weite Rechtsgrundlage stehe nicht zur politischen Disposition, die Adressaten sollten gar nicht erst so tun, als sei dies der Fall.
- Eine radikale Verkürzung der Schutzfrist werde das Problem der Raubkopien von überwiegend aktuellen Medienprodukten nicht lösen.
- Es sei falsch, die Verwerter als „Blutsauger“ an den Pranger zu stellen. Die Trennung in Urheber und Verwerter mache keinen Sinn: „Filme, Musikproduktionen, Web- und Werbekampagnen, Architektur- und Designprodukte werden überhaupt erst realisiert, wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungs-Know-how zusammenkommen.“
Auf den Brief haben als Vertreter der angesprochenen Netzgemeinde bereits der Chaos Computer Club (CCC) und Leonhard Dobusch (Netzpolitik) reagiert. Beide kritisieren in ihren Stellungnahmen vor allem die Unterstellung, bei der Netzgemeinde handle es sich um eine homogene Gruppe, die geschlossen eine Umsonstmentalität verfolge.
Zudem sei eine Gegenüberstellung von Urhebern und Nutzern, die oftmals auf beiden Seiten zugleich stehen, nicht zulässig. Die Netzaktivisten des CCC finden sogar: „Wir kämpfen eigentlich auf derselben Seite, aber ihr merkt es nicht einmal.“
@ Herrn Schwarzbart: Wenn Verlage ihre Dienstleistungen den Autoren modular anbieten, dann sind sie beauftragte Dienstleister aber keine Verlage mehr. Und Dienstleister, die ihre kostenpflichtigen, modular wählbaren Dienstleistungen anbieten, gibt es bereits zu Hauf.
Zum Artikel: Die Diskussion wird immer hitziger und kann gerade dadurch kaum noch ergebnisorientiert geführt. Es ist fraglich, ob das, was für den einen gut ist, auch dem anderen taugt.
Im Verlagswesen geht es ja nicht nur um die Verwertung des Produkts, sondern auch oft um die Vermarktung des Autors. Natürlich kann das heutzutage jeder Autor auch selbst machen, aber die meisten WOLLEN sich auch gar nicht mit Lektorat, Vertrieb / Konvertierung, Pressearbeit, Selbstmarketing ect.pp auseinandersetzen. Und deshalb wird „die Kröte“ der Abgabe der Verwertungsrechte doch auch „geschluckt“.
Die sich selbstvermarktenden Autoren und die Autoren, die mit einem Verlag zusammenarbeiten WOLLEN, werden ebenfalls in einen Topf geworfen und zusammen mit den Diskussionsbeiträgen der Netzgemeinde – Fraktion (die anscheinend auch nicht einheitlich ist?) wird das ein einziger zäher Brei.
Sowohl Herr Regener als auch die Tatortautoren liegen mit ihren Kampagnen inhaltlich weit neben der Realität. Das Internet ist weit mehr eine Chance denn eine Gefahr für den Urheber. Gerade im Buchbereich entspannt sich durch die neuen Möglichkeiten das Risiko einer Neuveröffentlichung. Es gibt zur Zeit allerdings nur wenige Verlage, die diese Möglichkeiten dem Autor verfügbar machen. Nach wie vor gibt es nur „TotalBuyOut“ oder Selbstverlag. Die neuen Möglichkeiten im Internet erfordern aber Verlage, die ihre Dienstleistungen modular anbieten.