Um den Einfluss des Urheberrrechts auf die Veröffentlichung von Werken zu untersuchen, hat der Jurist Paul Heald von der University of Illinois mithilfe eines Zufallsgenerators 2500 aktuell verfügbare Titel auf ihr Erst-Erscheinungsjahr hin untersucht.
Seine Auswertung lässt eine deutliche Angebotslücke erkennen: Bei nur 25 der 2500 Titel handelte es sich um Werke aus den 1950er Jahren – wohingegen 75 der Titel erstmals in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts erschienen sind.
Dies zeige, dass vergriffene Titel vor Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes meist nicht neu herausgebracht würden. Die Folge: Zahlreiche Werke seien für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.
Ich verstehe die Kritik an der 70-Jahre-Schutzfrist nicht: Wer nicht das Urheberrecht an einem Buch sondern ein Grundstück oder eine Firma erbt, behält dieses Recht ohne jede zeitliche Begrenzung. Wieso sollten die Erben der Urheber schlechter gestellt werden?
Wenn schon, dann muß diese Diskussion zum Anlaß genommen werden, vollständig über das Erbrecht nachzudenken: http://mosereien.wordpress.com…