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Zwangspause für fixe Preise?

Vor neun Monaten schlug eine Durchsuchung der EU-Kommission bei mehreren Großverlagen in der Branche hohe Wellen. Später leitete Brüssel ein Kartellrechtsverfahren gegen mehrere Großverlage und Apple wegen möglicher Preis-Absprachen beim Vertrieb von E-Books ein. Inzwischen teilt Brüssel die Friedenspfeifen aus. Die EU-Kommission legt einen Vergleich mit HarperCollins, Simon & Schuster, Georg von Holtzbrinck, Hachette Livre und Apple vor, der jetzt noch einem „offenen Markttest“ unterzogen werden soll. Die wesentlichen Bestandteile des Vergleichs (der sich am Settlement in den USA orientiert, das soeben gerichtlich abgesegnet wurde):
  • Die Verlage müssen ihre Agency-Verträge aufgeben.
  • Die Verlagshäuser dürfen mindestens fünf Jahre keine „Meistbegünstigungsklausel“ abschließen. Diese Klausel wurde von Apple im Rahmen des Agency-Models eingeführt und verpflichtete die Verlage, ihre E-Books im iBookStore mindestens genauso günstig anzubieten wie in anderen Shops.
  • Die Verlage geben den Shops und in einem Zeitraum von zwei Jahren die Freiheit über die Gestaltung der E-Book-Preise zurück. 
  • Die Händler dürfen die Preise für die Endkunden reduzieren, allerdings maximal in der Höhe des eigenen Rabattes (üblicherweise 30%, hier mehr zu den Details des Vergleichs) – mit dieser Klausel soll das so genannte „Loss Leading“ verhindert werden, bei dem E-Books unter dem Einkaufspreis weiterverkauft werden, um primär Kunden für andere Artikel anzuwerben (eine Geschäftspraxis, die Amazon in den USA nachgesagt wird).
Den Vergleich mit Brüssel nicht unterzeichnet hat Penguin (Pearson). Der Verlag hatte sich auch in den USA dem Agency-Vergleich verweigert und sucht die Entscheidung vor dem Kadi. Eine unterschiedliche Politik in den USA und Europa verfolgen dagegen Apple und der zur deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck zählende Verlag Macmillan, die sich in den USA nicht auf einen Vergleich einlassen. 
Die EU-Kommission verdächtigt die Verlage und Apple, in einer konzertierten Aktion die E-Book-Preise erhöht oder zumindest niedrigere Preise für digitale Bücher in Europa verhindert zu haben – ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Beim Agency-Modell, das von Apple eingeführt wurde, dürfen die Verlage selbst die Bedingungen des E-Book-Verkaufs, insbesondere den Preis, diktieren. 
Sollte der Markttest darauf deuten, dass der Vergleich „befriedigende Lösungen“ enthält, schreibt die EU-Kommission, könnten die Regeln bindend für die Verlage werden. Verstoßen diese dann gegen die Auflagen, droht eine Strafe von bis zu 10% ihrer weltweiten Umsatzerlöse.

Auf Anfrage von buchreport.de erklärt Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang, man werde jetzt die Dokumente gemeinsam mit den Kartellrechtsanwälten gründlich ansehen und dabei auch prüfen, ob man im Rahmen des Market Tests eine Stellungnahme abgeben werde. „Für eine inhaltliche Bewertung ist es heute noch zu früh, zumal die jetzt vorgeschlagene Regelung erst dann verbindlich würde, wenn sie nach Abschluss des offenen Market Tests von der EU unverändert bestätigt würde.“ Solange könne man zunächst nur darauf hinweisen, dass es sich hier um ein Verfahren handele, das die Gültigkeit des Buchpreisbindungsgesetzes nicht berühre, sondern die Zulässigkeit einer bestimmten vertraglichen Gestaltung betreffe.

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