Die VG Wort hat Stellung zur Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der Verwertungsgesellschaft bezogen. Diese sei keine Musterklage, sondern beziehe sich auf einen einzelnen Fall. Dennoch könnten die Auswirkungen groß sein, schreibt die Behörde.
Wie auf buchreport.de berichtet, hat sich der Kläger juristisch gegen die Verteilungspraxis gewehrt, die ihn als Autor benachteilige, weil ein Teil seiner Tantiemen an den Verlag ausgeschüttet wurde.
Laut VG Wort werden die Urteilsgründe und Auswirkungen aktuell von den eigenen Gremien geprüft. Die Frage ist beispielsweise, ob die bevorstehenden Ausschüttungen plangemäß vorgenommen werden – rund 120 Mio Euro liegen zur Verteilung bereit, die die Gesellschaft im vergangenen Jahr mit der Wahrnehmung von Urheberrechten eingenommen hat. Dies soll im Verwaltungsrat und in der Mitgliederversammlung Ende der Woche in Berlin beraten werden. Zudem soll die Aufsichtsbehörde der VG Wort, das Deutsche Patent- und Markenamt, eingeschaltet werden.
Sollte das Urteil Bestand haben, müsste künftig mitunter im Einzelfall geprüft werden, ob die Vergütungsansprüche durch den Autor oder den Verlag in die Verwertungsgesellschaft eingebracht wurden. „Ob eine solche Überprüfung überhaupt zu leisten wäre, ist unklar. Zumindest ist aber abzusehen, dass der Verwaltungsaufwand und daher die Verwaltungskosten erheblich steigen würden.“
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