Dem Internetriesen Amazon eilt der Ruf voraus, im Umgang mit Geschäftspartnern nicht zimperlich zu sein. Jetzt droht deswegen Ärger mit dem Bundeskartellamt: Der Kölner Verein zur Förderung des Wettbewerbs um Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe hat eine Beschwerde gegen den Umgang des Online-Händlers mit Logistikunternehmen eingereicht.
Stein des Anstoßes ist die Rampenpolitik des Unternehmens, erklärt der Geschäftsführer des Wettbewerbsvereins, Rechtsanwalt Andreas Müller:
- Amazon verlangt von den Lieferanten schon bei geringen Verspätungen drastische Vertragsstrafen, hält die vorgegebenen Zeitfenster seinerseits aber oft nicht ein, so dass Lkw stundenlang auf Entladung warten müssten.
- In den Amazon-Zentren werden Lastwagen wieder weggeschickt, deren Ladung nur geringfügug höher gepackt ist als vom Online-Riesen vorgegeben.
- Auch bei Sendungen, die nicht exakt in der vorgegebenen Reihenfolge gepackt sind, verweigert Amazon die Annahme.
Die Folgen der Annahmeverweigerung sind nach Müllers Worten Vertragsstrafen von 150 bis 500 Euro. Solche Strafzahlungen seien aber „in dieser Höhe und Drastik völlig ungewöhnlich“, erklärt der Rechtsanwalt. Deswegen soll das Kartellamt klären, ob Amazon gegenüber den Logistikern seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt.
Die rigide Amazon-Praxis treffe querbeet Lieferanten aller Größenordnungen aus allen Branchen, erklärt Müller. Aus der Buchbranche wird der Online-Händler vor allem von den Bücherwagendiensten der Barsortimente KNV, Libri (Booxpress) und Umbreit beliefert.
Man muß nicht überall dabei sein …Wenn die niemand mehr beliefert, ändern sie auch die Konditionen. Nur sind heute alle gierig und lassen sich zu den unfairsten Bedingungen knebeln.