Ein weiterer Sieg für die eBuch im Streit mit Redcoon. Der Saturn-Tochter ist laut Buchhändler-Genossenschaft auch im Hauptsacheverfahren vom Landgericht Aschaffenburg untersagt worden, 5-Euro-Gutscheine eines Drittanbieters auf preisgebundene Bücher zu verrechnen.
Nach Angaben der eBuch habe man selbst und die Preisbindungetreuhänder vor unterschiedlichen Gerichten auf Unterlassung geklagt, in beiden Fällen sei Redcoon erstintanzlich verurteilt worden, in beiden Fällen sei Redcoon jedoch in die Berufung gegangen. Das Landgericht Aschaffenburg habe jetzt erneut die Gutscheinaktionen untersagt, die ein Verstoß gegen die Preisbindung seien.
Stein des Anstoßes ist eine im Dezember 2011 in der „FAZ“ erschienene Buch-Gutscheinwerbung von Redcoon, mit der Redcoon bei einer Buchbestellung ab 20 Euro einen 5-Euro-Gutschein verspricht, der von der Firma sofortüberweisung.de (Payment Network) erstattet werde.
Redcoon könne zwar eine nächste Instanz anrufen, angesichts der neuen Urteilsbegründung sei dies aber „ein ziemlich aussichtloses Unterfangen“, schreibt die eBuch. Die Genossenschaft würde in einem solchen Fall „nicht zurückziehen“.
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