Wer auf eine baldige Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books hofft, muss sich in Geduld üben. Laut Bundesfinanzministerium ist es fraglich, ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz überhaupt in absehbarer Zeit kommt. Auch mit Blick auf die neue Besteuerung von E-Book-Bundles macht das Ministerium dem Börsenverein wenig Hoffnung auf eine Vereinfachung.
Beim Thema Bundles sei das Ministerium der Branche trotz zahlreicher Eingaben von Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins kaum entgegengekommen. So habe das Ministerium erklärt, dass die Verlage seit Jahren wüssten , dass elektronische Inhalte steuerlich anders zu behandeln seien, sie hätten es versäumt, dafür die Systeme umzustellen. Das Ministerium habe dagegen in jeder Hinsicht einwandfrei gehandelt und rechtzeitig informiert und auch eine ausreichend lange Nichtbeanstandungsfrist gesetzt.
Der Börsenverein geht nach dem Gespräch davon aus, dass die Möglichkeiten einer Lösung des Konflikts auf fachlicher Ebene – abgesehen von der Führung eines Musterverfahrens mit ungewissem Ausgang und des Versuchs juristischer Überzeugungsarbeit bei den mitberatenden Finanzministerien der Länder – de facto ausgereizt seien. Daher bereite der Börsenverein jetzt einen „Brandbrief“ des Vorstehers an die Bundeskanzlerin vor, der in Kürze versendet werde.
Hintergrund der Bundle-Problematik: Seit dem 1. Juli 2014 dürfen alle gedruckten Bücher mit E-Book-Zugangscode nur noch mit gesplittetem Umsatzsteuersatz gehandelt werden: 7% für den gedruckten Teil, 19% für das elektronische Produkt. Wird ein Titel vom Verlag nicht separat als E-Book angeboten, sondern ausschließlich als gedrucktes Buch mit Zugangscode zum E-Book, so muss gleichwohl der elektronische Bestandteil anteilig zum vollen Umsatzsteuersatz versteuert werden.
„Außerdem solle es eine Kommunikationskampagne in den Medien geben.“
„Vorsicht E-Books!“?