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Angela Merkel, bitte kommen

Wer auf eine baldige Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books hofft, muss sich in Geduld üben. Laut Bundesfinanzministerium ist es fraglich, ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz überhaupt in absehbarer Zeit kommt. Auch mit Blick auf die neue Besteuerung von E-Book-Bundles macht das Ministerium dem Börsenverein wenig Hoffnung auf eine Vereinfachung.

Am Montag fand in Berlin ein Treffen zur Bundle-Problematik bei, im Rahmen dessen sich das Ministerium auch zum Thema E-Book äußerte. Tenor: Warum wolle der Börsenverein überhaupt den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books? Dieser schade dem lokalen Buchhandel und begünstige große Online-Händler. – Worauf der Verband entgegnete, dass preislich attraktiv legale E-Book-Angebote zur Eindämmung von Online-Piraterie beitrügen und hohe E-Book-Preise vom Verbraucher nicht akzeptiert würden.
Das Ministerium habe außerdem erklärt, dass die Umsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für E-Books durch die EU noch in weiter Ferne sei. Ein Richtlinienänderungsverfahren sei seitens der EU-Kommission nicht einmal begonnen worden. Ein Widerstand in der EU-Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten – auf die es wegen des Einstimmigkeitsprinzips ankomme – sei nicht zu ignorieren. Ergo sei es fraglich, ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz für E-Books überhaupt in absehbarer Zeit komme.
Bundles: kein Entgegenkommen

Beim Thema Bundles sei das Ministerium der Branche trotz zahlreicher Eingaben von Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins kaum entgegengekommen. So habe das Ministerium erklärt, dass die Verlage seit Jahren wüssten , dass elektronische Inhalte steuerlich anders zu behandeln seien, sie hätten es versäumt, dafür die Systeme umzustellen. Das Ministerium habe dagegen in jeder Hinsicht einwandfrei gehandelt und rechtzeitig informiert und auch eine ausreichend lange Nichtbeanstandungsfrist gesetzt.

Der Börsenverein könne einen Musterprozess – so genannter „Gentleman-Prozess“ – in Absprache mit einem Finanzamt und mit Unterstützung des Ministeriums anstrengen, um durch diesen vom Bundesfinanzhof klären zu lassen, ob das Ministerium richtig werte, wenn es E-Books grundsätzlich als selbständige Leistung einordne. Dann läge möglicherweise innerhalb eines Dreivierteljahres eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor.
Börsenverein plant Kampagne

Der Börsenverein geht nach dem Gespräch davon aus, dass die Möglichkeiten einer Lösung des Konflikts auf fachlicher Ebene – abgesehen von der Führung eines Musterverfahrens mit ungewissem Ausgang und des Versuchs juristischer Überzeugungsarbeit bei den mitberatenden Finanzministerien der Länder – de facto ausgereizt seien. Daher bereite der Börsenverein jetzt einen „Brandbrief“ des Vorstehers an die Bundeskanzlerin vor, der in Kürze versendet werde. 

Außerdem solle es eine Kommunikationskampagne in den Medien geben.

Hintergrund der Bundle-Problematik: Seit dem 1. Juli 2014 dürfen alle gedruckten Bücher mit E-Book-Zugangscode nur noch mit gesplittetem Umsatzsteuersatz gehandelt werden: 7% für den gedruckten Teil, 19% für das elektronische Produkt. Wird ein Titel vom Verlag nicht separat als E-Book angeboten, sondern ausschließlich als gedrucktes Buch mit Zugangscode zum E-Book, so muss gleichwohl der elektronische Bestandteil anteilig zum vollen Umsatzsteuersatz versteuert werden.

Kommentare

1 Kommentar zu "Angela Merkel, bitte kommen"

  1. Leander Wattig | 13. Juli 2014 um 2:23 | Antworten

    „Außerdem solle es eine Kommunikationskampagne in den Medien geben.“

    „Vorsicht E-Books!“?

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